Rechtsanwalt Kurt Spangenberg, Fachanwalt für Verkehrsrecht und IT-Recht
Profilierter
Fachanwalt für
Verkehrsrecht
gesucht ?
Als bundesweit tätiger Fachanwalt für Verkehrsrecht* mit über 20 Jahren Berufserfahrung als Rechtsanwalt vertrete ich Ihre Interessen in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten - kompetent, engagiert und erfolgsorientiert.
Expertise & Erfolg
Bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes im Verkehrsrecht erwarten Sie eine realistische und versicherungsunabhängige Einschätzung Ihrer Chancen und Risiken, sowie überdurchschnittliche Rechtskenntnisse und große Berufserfahrung für die Durchsetzung Ihrer Interessen.
Rechtsanwalt Spangenberg arbeitet seit vielen Jahren hoch spezialisiert als Fachanwalt für Verkehrsrecht und verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Bearbeitung von Verkehrsmandaten bei
Rückabwicklung von KfZ-Kaufverträgen (z. B. 'Dieselskandal', Widerrufsjoker, Gewährleistungsansprüche)
Verkehrsordnungswidrigkeiten (z. B. Vorwurf Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß, Überladung, Fahrzeiten)
Verkehrsstraftaten (z. B. Vorwurf der Trunkenheit, Unfallflucht, Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis)
Verkehrsunfälle (z. B. Schadensersatz, Wertminderung, Schmerzensgeld)
Führerscheinangelegenheiten (z. B. Fahreignungsgutachten, MPU (nach Alkohol- oder BTM-Fahrt), Anerkennung EU-Führerschein).
Sowohl die Beratung, als auch die Vertretung durch Rechtsanwalt Spangenberg ist durch Kompetenz, Effizienz und Pragmatismus geprägt.
Zu seinen zahlreichen, seit vielen Jahren auch bundesweit vertretenen Mandanten zählen neben Privatpersonen, Berufskraftfahrern und Fuhrunternehmen auch Autohäuser, die sich in verkehrsrechtlichen Belangen professionell und ergebnisorientiert vertreten lassen und dennoch darauf vertrauen möchten, dass die Kosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung (soweit notwendig) übernommen werden.
Es bestehen zudem Kooperationen mit renommierten Verkehrsgutachtern, hochqualifizierten Verkehrspsychologen (u. a. in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen wichtig) und - überregional - mit im Verkehrsrecht hochspezialisierten Kollegen.
Veröffentlichte Entscheidungen ⚖️
Von Rechtsanwalt Spangenberg für seine Mandanten erstrittene Entscheidungen finden sich auf einschlägigen Online-Portalen wieder, so z. B. auf dem beck-blog des für seine Publikationen (u. a. 'OWiG- Kommentar' und 'Fahrverbot in Bußgeldsachen') bekannten Richters am Amtsgericht Dortmund, Carsten Krumm, der dort u. a. von Rechtsanwalt Spangenberg erzielte, ausgewählte Entscheidungen kommentiert:
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 09.11.2023 - 2 ORbs 188/23 (785 Js 27970/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 10.11.2021 - 4 Rb 26 Ss 897/21.
Auf der nicht nur bei Juristen viel beachteten und hochfrequentierten Website www.burhoff.de - betrieben von dem Richter am Oberlandesgericht Hamm a. D. Detlef Burhoff - finden sich weitere Veröffentlichungen ausgewählter, von Rechtsanwalt Spangenberg erzielter Entscheidungen:
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 12.03.2024 – 2 ORbs 32/24
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 15.02.2024 - 2 ORbs 22/24
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 21.12.2023 - 2 ORbs 208/23
Landgericht Oldenburg, Beschluss vom 03.02.2022 - 2 Qs 40/22
Amtsgericht Oldenburg, Beschluss vom 03.11.2021 - 29 OWi 775 Js 56106/20 (342/21)
Amtsgericht Oldenburg, Beschluss vom 28.06.2021 - 29 OWi 775 Js 56106/20 (342/21)
Amtsgericht Aurich, Urteil vom 14.10.2020 - 6 OWi 210 Js 14352/20 (133/20)
Amtsgericht Meppen, Urteil vom 17.06.20 - 3 C 372/20 (auf dem Fachportal 'Unfallregulierung effektiv' des IWW Instituts)
Amtsgericht Osnabrück, Beschluss vom 31.01.2019 - 206 OWi 13/19).
In der überörtlichen Tagespresse wurde Rechtsanwalt Spangenberg zudem u. a. im Weser-Kurier (Bremen) vom 15.04.2021 im Zusammenhang mit einem jahrelang von vielen Gerichten für zuverlässig erachteten Geschwindigkeitsmessgerät erwähnt:
"Schon seit Längerem weiß Kurt Spangenberg, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Cloppenburg, um die Unzuverlässigkeit der Leivtec-XV3-Geräte. Diese hätten bei Vergleichsmessungen mit anderen Fabrikaten bis zu acht Stundenkilometer mehr angezeigt. „Das kann den Unterschied ausmachen zwischen Fahrverbot und kein Fahrverbot“, betont Spangenberg."
In einem Artikel der Nordwestzeitung vom 11.05.2021wird von einer von Rechtsanwalt Spangenberg erstrittenen Wiederaufnahmeentscheidung nach (Fehl-)Urteil mit Fahrverbot infolge fehlerhaftem Geschwindigkeitsmessgerät berichtet:
Zudem wird Rechtsanwalt Spangenberg von der Stiftung Warentest bei Widerrufen im Rahmen der Rückabwicklung von Auto-Kreditverträgen empfohlen unter der Rubrik
Vielen Dank für Ihre Empfehlungen..
Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung - Messgerät: ES 3.0 oder auch: Rechtsanwalt unterwegs...
Rechtsschutzversicherung
Rechtsanwalt Spangenberg rechnet als nicht vertraglich gebundener, und damit freier Rechtsanwalt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung im Rahmen Ihres Versicherungsverhältnisses ab.
Die Abrechnung erfolgt üblicherweise unkompliziert und ohne Reibereien mit dem Versicherer.
Es bestehen jedoch zwischen Rechtsanwalt Spangenberg und den diversen Rechtsschutzversicherern keine Ihren Versicherungsschutz möglicherweise beeinträchtigende und eingrenzende, sogenannte Rahmenvereinbarungen. Dies bedeutet, dass Rechtsanwalt Spangenberg unabhängig ist von den Vorgaben, die Rechtsschutzversicherer gegenüber ihren durch diese Rahmenvereinbarungen gebundenen 'Vertragsanwälten' machen.
Da sich für die Versicherungsgesellschaft diese Begrenzung üblicherweise rechnet, erlassen einige Versicherer den sogenannten Selbstbehalt, wenn sich der Mandant mit dem von der Versicherung empfohlenen Vertragsanwalt zufrieden gibt.
Man sollte sich jedoch - so man sich für einen Vertragsanwalt des Rechtsschutzversicherers entscheidet - im Klaren darüber sein, dass dieser Anwalt regelmäßig weniger Vergütung erhält, als ein 'freier' Rechtsanwalt und damit zumindest nicht auszuschließen ist, dass sich dies insbesondere auch auf Arbeitseinsatz, Motivation, und insbesondere den Ehrgeiz, den Fall zugunsten seines Mandanten abzuschließen, auswirken kann.
Ein Beispiel mag dies verdeutlichen: Von dem Bäcker, der seine Brötchen üblicherweise für 50 Cent/Stück verkauft, wird niemand ernsthaft erwarten, dass diejenigen, für die er aufgrund einer Vertragsbindung lediglich 30 Cent/Stück erhält, auch nur annähernd die gleiche Größe und gleiche Qualität aufweisen.
Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung unterhalten, bietet zwar die ARAG Rechtsschutzversicherung eine sogenannte 'Rückwärtsversicherung' an, allerdings ist hier darauf hinzuweisen, dass diese Versicherung leider mit teils schlechten Bewertungen auffällt (zB RSV-Blog oder Trustpilot).
Auf der Suche nach einer Rechtsschutzversicherung, mit der auch Ihr Rechtsanwalt gerne zusammenarbeitet, bietet sich möglicherweise ein Blick auf die Ergebnisse der Stiftung Warentest aus dem Jahre 2022 an, wonach ADAC, Zürich und Concordia gut bei den Anwälten abschnitten und überwiegend schlechte Umfragewerte die WGV, die Advocard und die ARAG aufwiesen.